NAIH verhängt 13.268 Euro Bußgeld gegen Callcenter
Ungarn: Ein Betroffener hatte bei der ungarischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde gegen einen Callcenter eingereicht, da es ein Telefongespräch mit ihm aufgezeichnet hatte.
Ein Handelsvertreter hatte den Antragsteller kontaktiert und mit ihm ein Telefonat geführt. Es hatte jedoch keinen Hinweis gegeben, dass das Gespräch aufgenommen wurde.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass der Mitarbeiter seinem Skript nicht gefolgt war, weshalb er den Antragsteller nicht nach seiner Zustimmung für die Aufzeichnung gefragt hatte. Die Behörde sah in der Aufzeichnung einen Verstoß gegen die Grundlagen der Transparenz und eine Verletzung der Informationspflicht. .
Veröffentlicht am: 04-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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