ANSPDCP verhängt 4.976 Euro Bußgeld gegen Tehnoplus Industry SRL

Rumänien: Die Behörde erhielt eine Beschwerde über das Unternehmen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche hatte personenbezogenen Daten der betroffenen Person mit Hilfe des in seinem Firmenwagen installierten GPS-Systems verarbeitet, ohne dass er über die Überwachung des Fahrzeugs, den Zweck und die Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung und die Dauer der Speicherung der auf diese Weise erhobenen Daten informiert worden war. Zudem rügte der Beschwerdeführer, dass die aus dem GPS-System gewonnenen Informationen auch für andere Zwecke als die Überwachung genutzt wurden.
Die Untersuchung zeigte, dass die Standortdaten auch außerhalb der Arbeitszeit verarbeitet wurden. Das Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass andere, weniger intensive Methoden zur Erreichung des Verarbeitungszwecks ergriffen wurden. Auch wurde der Betroffene nicht hinreichend über die Datenverarbeitung informiert. Zudem wurden die Daten auch über die Aufbewahrungsfrist hinaus gespeichert, obwohl dafür keine hinreichenden Gründe vorlagen. Weiterhin wurden die Daten zweckentfremdet verwendet.
Der Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e; Art. 5 Abs. 2, Art. 6 DSGVO wurde mit einer Buße von 14.697,9 Lei sanktioniert. Der weitere Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. e, Abs. 2 DSGVO in einer Höhe von 9.798,6 Lei. Des Weiteren wurden gegenüber dem Unternehmen Anordnungen getroffen, in Form von Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der DSGVO hinsichtlich der Erhebung der GPS-Daten sowie der weiteren Datenverarbeitung.

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Veröffentlicht am: 31-03-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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