AEPD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen EDITORIAL DE PRENSA CANARIA, S.A.
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte gegen das Unternehmen ein Bußgeld, nachdem mehrere Medien, darunter auch das Unternehmen, auf ihren Websites eine Tonaufnahme der Zeugenaussage eines mehrfachen Vergewaltigungsopfers vor Gericht veröffentlicht hatten um über den Fall zu berichten.
Nachdem der Fall große mediale Aufmerksamkeit erregt hatte, stellte die Behörde im Rahmen ihrer Untersuchungen fest, dass das Recht des Vergewaltigungsopfers auf Privatsphäre die Informationsfreiheit des Verantwortlichen überwog. Die Audioaufnahmen des Opfers trugen nicht wesentlich zur Berichterstattung bei, sondern beeinträchtigten die Privatsphäre des Opfers erheblich.
Aus diesem Grund stellte die Datenschutzbehörde einen Verstoß des Verantwortlichen gegen den Grundsatz der Datenminimierung fest.
Aufgrund freiwilliger Zahlung wurde das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 50.000 EUR um 20 % auf 40.000 EUR reduziert.
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Veröffentlicht am: 30-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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