AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen COPY COFFEE, S.L.
Spanien: Eine Privatperson erhielt im Frühling 2022 E-Mail-Werbung, ohne diese vorher angefordert oder in diese ausdrücklich eingewilligt zu haben. Es bestand auch keine vertragliche Beziehung zu dem werbenden Unternehmen. Trotz Widerruf wurde dem Betroffenem eine weiterea E-Mail von COPY COFFEE, S.L. zugesendet.
Laut des Unternehmens war dieses nicht im Besitz der E-Mail-Adresse der Privatperson. Die Daten wurden fälschlicherweise von Google bereitgestellt.
Die spanische Datenschutzbehörde reduzierte das Bußgeld von 5.000 EUR für das unrechtmäßige Versenden zweier Werbe-E-Mails auf 1.500 EUR, da der Empfänger den ursprünglichen Betrag nicht zahlen konnte. .
Veröffentlicht am: 29-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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