CNPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung von insgesamt sechs Unternehmen erfasste die luxemburgische Datenschutzbehörde verschiedene Verstöße.
In der vorliegenden Entscheidung gegen ein anonymisiertes Unternehmen stellte die Behörde unter anderem diverse Probleme mit der Datenschutzrichtlinie fest. So hatte das Unternehmen die Datenschutzrichtlinie zwar 2020 aktualisiert, es jedoch versäumt, die Kunden darauf hinzuweisen. Die Datenschutzrichtlinie war zudem unzureichend und vage formuliert und enthielt keine Informationen zur Aufbewahrungsfrist der personenbezogenen Daten. Auch war die Datenschutzrichtlinie nicht in den weiteren Sprachen verfügbar, unter denen die Website zu erreichen war.
Auch das Cookie-Banner entsprach nicht den Vorschriften. So führte der Link zur Datenschutzrichtlinie nicht zum Dokument, sondern zu einer Website mit allgemeinen Hinweisen. Der Link zur Website mit den verwendeten Cookies führte stattdessen zur Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Zwar hatte das Unternehmen im Rahmen der Untersuchung ihre Datenschutzrichtlinie überarbeitet, die Änderungen waren jedoch nicht ausreichend genug, um die von der Datenschutzbehörde kritisierten Punkte zu lösen. .
Veröffentlicht am: 22-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
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