Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Arbeitsmediziner
Griechenland: Der Arbeitsmediziner, der von einem vom betreffenden Krankenhaus beauftragten Vertragsunternehmen ernannt worden war, registrierte in der elektronischen Krankenakte die ärztlichen Besuche der Krankenhausmitarbeiter. Die betroffenen Mitarbeiter hatten davon keine Kenntnis. Der Arzt verletzte als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung die Pflichten aus Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO.
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Veröffentlicht am: 15-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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