AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen HERON CITY VALENCIA MANAGEMENT S.L.
Spanien: Eine Privatperson beantragte bei dem Unternehmen Zugang zu den Bildern der Überwachungskameras in den Räumlichkeiten zu erhalten. Diesem Antrag kam die Verantwortliche nicht nach. Vielmehr statuierte das Unternehmen, dass ein Zugang nur möglich sei, wenn dies durch Polizeibehörden oder autorisiertem Personal angefordert wird.
Dieses Vorgehen des Unternehmens steht im Widerspruch zu Art. 15 DSGVO.
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Veröffentlicht am: 06-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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