AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Gegen eine Privatperson wird ein Bußgeld in Höhe von 1.500,00 EUR verhangen, nachdem der Datenverantwortliche eine E-Mail mit personenbezogenen Daten an eine Verteilerliste gesendet hat. Der Verantwortliche hatte übersehen, dass die Mail nicht per Blindkopie übersendet wurde. Dadurch konnten die Empfänger auch die E-Mail-Adressen der anderen Empfänger einsehen.
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Veröffentlicht am: 01-03-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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