NAIH verhängt 2.615 Euro Bußgeld gegen unbekannte Bank
Ungarn: Die ungarische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson.
Im Rahmen eines Darlehensvertrages hatte eine Bank diverse Informationen über den Antragsteller erfasst und gespeichert. Im Rahmen einer Kontomigration wurden diese Daten übernommen und ohne Zustimmung des Antragstellers mit dem Konto verknüpft.
Die Bank trat anschließend die Forderungen aus dem Darlehensvertrag an eine zweite Bank ab und übermittelte die mit dem Konto verknüpften Daten, einschließlich der Telefonnummer des Antragstellers, an die andere Partei, die zentrale Kreditauskaunft und an einen Notar.
Im Rahmen einer umfassenden Untersuchung stellte die Behörde fest, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten in beiden Fällen zwar grundsätzlich rechtmäßig, die Speicherung und Verwendung der Telefonnummer aber aufgrund fehlender Rechtmäßigkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. c unzulässig gewesen war. .
Veröffentlicht am: 23-02-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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