LfDI Baden-Württemberg verhängt 3.500 Euro Bußgeld gegen Inkassounternehmen

Baden-Württemberg: Die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg verhängte gegen ein Inkassounternehmen ein Bußgeld.
Das Inkassounternehmen hatte von einem Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens eine Anlegerinformation erhalten, woraufhin es seine Dienste zur Unterstützung der betroffenen Anleger bei Insolvenzforderungen anbot.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Datenschutzbehörde fest, dass das Unternehmen die Daten ohne die erforderliche Rechtsgrundlage verarbeitet hatte. Zudem versäumte das Inkassounternehmen, den betroffenen Personen notwendige Informationen, wie etwa die Herkunft ihrer Daten, zur Verfügung zu stellen. .

Veröffentlicht am: 22-02-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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