AEPD verhängt 480 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte Videoüberwachungskameras in einem Wohnkomplex installiert, der auch Gemeinschaftsbereiche abdeckte.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Datenschutzbehörde fest, dass der Bußgeldempfänger keine Erlaubnis hatte, die Kameras zu installieren, und die mit der Videoüberwachung einhergehende Datenverarbeitung daher keine gültige Rechtsgrundlage besaß. Darüber hinaus hatte er keine Schilder angebracht, die über die Videoüberwachung informierten.
Aufgrund von freiwilliger Zahlung wurde das ursprüngliche Bußgeld von 600 EUR um 20 % auf 480 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 06-02-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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