GPDP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Staatsgymnasium „Bianco-Pascoli“
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson.
Die Beschwerde richtete sich gegen das Gymnasium “Bianco-Pascoli” in Fasano. Die Schule hatte eine Liste veröffentlicht, auf welcher die Namen der Schüler sowie diverse Kürzel für bestimmte Lern- und Körperbehinderungen enthielt. Die Behörde war der Ansicht, dass durch die Veröffentlichung der Liste, auf welche alle Schüler und Eltern der Klasse zugriff hatten, ungerechtfertigterweise personenbezogene Daten, auch Gesundheitsdaten, der Kinder und anderer Studierender an Dritte weitergegeben wurden.
Außerdem stellte die Behörde fest, dass die Schule den interessierten Parteien nicht innerhalb der in der Verordnung angegebenen Fristen auf ihre Auskunftsbegehren geantwortet hatte. .
Veröffentlicht am: 02-02-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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