NAIH verhängt 5.140 Euro Bußgeld gegen Nachrichtendienstleister
Ungarn: Die ungarische Datenschutzbehörde führte infolge der Beschwerde eines Betroffenen Untersuchungen bei einem Nachrichtendienstleister durch. Kunden können bei diesem ein Abonnement zum Erhalt von Newslettern abschließen. Der Nachrichtendienst nutzt gleichzeitig elektronisches Direktmarketing (EDM) und übersandte auch dem Beschwerdeführer solche EDM-E-Mails.
Die Behörde stellte fest, dass keine hinreichende Informationen über die Dauer des EDM mitgeteilt wurden und die im Rahmen des EDM erfolgte Datenverarbeitung mangels spezifischer Einwilligung der Kunden einer Rechtsgrundlage entbehrte und daher unrechtmäßig war. .
Veröffentlicht am: 30-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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