GPDP verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Reggio Emilia

Italien: Die Stadtverwaltung der Gemeinde Reggio Emilia hat, nachdem sie einer Mitarbeiterin gekündigt hatte, das Kündigungsschreiben in einem Online-Gemeinderegister veröffentlicht. Dabei wurden personenbezogene Daten, wie Name und Geburtsdatum ungeschwärzt mitveröffentlicht. Im Schreiben war als Kündigungsgrund die „absolute und dauerhafte Unfähigkeit, die Aufgaben des Stellenprofils zu erfüllen“ angegeben. Angemessene Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Veröffentlichung waren vorliegend nicht gegeben. .

Veröffentlicht am: 26-01-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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