AEPD verhängt 360 Euro Bußgeld gegen TECHNO MOTOR LA MUELA, SLL
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf eine Beschwerde einer Privatperson. Das Unternehmen hatte mehrere Überwachungskameras installiert, die unter anderem auch den öffentlichen Raum erfassten. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Zudem habe der Verantwortliche nicht ordnungsgemäß über die Videoüberwachung informiert und damit seine Informationspflicht verletzt.
Aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 600 EUR um jeweils 20 % auf 360 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 25-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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