AKI verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Estland: Die estnische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld im Rahmen einer selbst initiierten Überwachung mehrerer Facebook-Gruppen.
Die Privatperson war Administrator diverser Facebook-Gruppen, in welchen die Daten von verschuldeten Privatpersonen veröffentlicht wurden.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass die Verarbeitung von Nichtzahlungsdaten nicht zulässig ist, wenn dies die Rechte oder Freiheiten der betroffenen Person übermäßig beeinträchtigen würde. Außerdem hatte der Datenverantwortliche kein überwiegendes berechtigtes Interesse, und die Veröffentlichung von Schulden hatte keinen journalistischen Zweck.
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Veröffentlicht am: 24-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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