AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen SINDICATO ARAGONES DE TRABAJADORES DEL TRANSPORTE
Spanien: Im Rahmen eines Tarifstreits zwischen dem Unternehmen und seinen Beschäftigten wurde Beschwerde aufgrund von Datenschutzverletzungen erhoben.
Das Unternehmen habe in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook und auf der Unternehmenswebsite ein Dokument veröffentlicht, welches personenbezogene Daten der Streitmitglieder enthielt. Das Dokument war mindestens eine halbe Stunde einsehbar. Infolge der Verletzung von Art. 5 I lit. f) DSGVO wird ein Bußgeld in Höhe von 2.000,00 EUR; für die Verletzung von Art. 32 DSGVO in Höhe von 1.000,00 EUR verhangen.
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Veröffentlicht am: 17-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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