GPDP verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Musikkonservatorium Santa Cecilia
Italien: Ein Student des staatlichen Musikkonservatoriums “Santa Cecilia” erhob Beschwerde darüber, dass er einen Disziplinarbescheid erhalten habe, der sich inhaltlich auf Äußerungen während einer Studentenversammlung stützte, die über die Plattform Zoom stattfand. Das Konservatorium habe seinen Erläuterungen nach die Aufzeichnung und Audiotranskription des Videos erworben, obwohl die Organisatoren der Versammlung keine Aufzeichnung vorgesehen hatten.
Im Rahmen der Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Online-Versammlung auf einem USB-Stick gespeichert war, der in den Räumlichkeiten des Konservatoriums im Anschluss an die Veranstaltung gefunden wurde. Der damalige Direktor des Konservatoriums beauftragte einen Sachverständigen, den Inhalt der auf dem so erworbenen Datenträger gespeicherten Datei abzuschreiben. In der Folge wurde das Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer aufgenommen.
Die Behörde erkannte an, dass die Datenverarbeitung vorliegend nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage fußte. Das zufällige Auffinden eines USB-Sticks könne keinen ausreichenden Grund für die Legitimierung der Verarbeitung der darin gespeicherten personenbezogenen Daten darstellen.
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Veröffentlicht am: 17-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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