UODO verhängt 1.438 Euro Bußgeld gegen Verwalter

Polen: Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens kam zu Tage, dass ein polnischer Verwalter Videoüberwachungen tätigte und dabei seiner Informationspflicht über die Aufnahmen nicht nachkam. Die polnische Datenschutzbehörde forderte den Verantwortlichen auf, Erklärungen zu der Beschwerde abzugeben. Auf zugestellte Schreiben und einer Vorladung reagierte dieser nicht. Die Nichterteilung der Informationen führt zu einem Verstoß gegen Art. 15 DSGVO. Infolge dessen wurde eine Geldbuße in Höhe von ca. 6.800 PLN verhangen.
 
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Veröffentlicht am: 12-01-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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