UODO verhängt 53.154 Euro Bußgeld gegen P4 Sp. z o. o.
Polen: Die polnische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson. Diese hatte per E-Mail einen Vertrag von dem Unternehmen zugeschickt bekommen, welcher jedoch für eine andere Person bestimmt gewesen war.
Im Rahmen ihrer Untersuchung stellte die Behörde fest, das P4 Sp. z o. o. das Ereignis nicht als Verstoß sah und deshalb weder die betroffene Person noch die Datenschutzbehörde informierte. Der Kunde, dessen Vertragsdaten offengelegt wurden, hatte das Unternehmen bereits nach dem Vertragsabschluss auf den Fehler hingewiesen und um eine Änderung der E-Mail-Adresse gebeten. .
Veröffentlicht am: 24-11-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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