AEPD verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen ADSL HOUSE, S.L.
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen ADSL HOUSE, S.L. ausgehend von der Beschwerde eines Betroffenen. Der Beschwerdeführer hatte mehrere Werbeanrufe erhalten, obwohl sich seine Telefonnummer auf der Robinsonliste befand.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass ADSL HOUSE, S.L. ein Subunternehmen, VECTOR SOFTWARE, mit der Durchführung der Marketinganrufe beauftragt hatte. Ein Bearbeitungsfehler hatte dazu geführt, dass kein Abgleich mit der Robinsonliste durchgeführt worden war. .
Veröffentlicht am: 08-11-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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