AEPD verhängt 525.000 Euro Bußgeld gegen TECHPUMP SOLUTIONS S.L.
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen TECHPUMP SOLUTIONS S.L. auf, nachdem sie Hinweise auf Datenschutzverstöße erhalten hatte.
Das Unternehmen betreibt mehrere Websites mit Inhalten, die sich an Erwachsene richten. Beim Betreten der Websites wird der Nutzer nach seiner Volljährigkeit gefragt, es besteht auch die Möglichkeit einer Kindersicherung.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde mehrere Probleme fest. So führte der Link mit Informationen zur Kindersicherung zu einer veralteten Website und funktionierte nicht. Auch war es nicht möglich, Cookies zu deaktivieren. Zudem waren die Datenschutzerklärung und AGBs, welche von den Websites geteilt wurden, nur in englischer Sprache verfügbar und es fehlte die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung im Rahmen der Anmeldung auf den Websites einzusehen.
Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger es Nutzern der Websites erheblich erschwert, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu erwirken, indem er dafür die Vorlage des Personalausweises verlangt hatte.
Außerdem erhob das Unternehmen IP- oder Wi-Fi-Daten, ohne einen Zweck für die Verarbeitung anzugeben. Ein Hinweis, dass der Endnutzer seine Zustimmung zur Verwendung seiner Daten jederzeit zurückziehen kann, gab es ebenfalls nicht.
Als besonders problematisch wertete die Behörde den Umstand, dass die Verarbeitung auch personenbezogene Daten Minderjähriger betreffen konnte. .
Veröffentlicht am: 02-11-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
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