AEPD verhängt 180 Euro Bußgeld gegen INMUR JOYEROS, S.L.
Spanien:
Der Bußgeldempfänger hatte Videoüberwachungskameras installiert, die mitunter Teile des öffentlichen Raums erfassten. Außerdem hatte der Bußgeldempfänger keine Schilder angebracht, die über die Videoüberwachung informierten. Darin sah die Behörde eine Verletzung seiner Informationspflicht.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 300 EUR wurde aufgrund freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 180 EUR reduziert.
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Veröffentlicht am: 17-10-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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