GPDP verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Cosmopol Security SpA

Italien: Ein Betroffener, der dachte, von dem Unternehmen Rechnungen bekommen zu haben, ohne mit diesem in einer Vertragsbeziehung zu stehen, hatte an Cosmopol Security SpA eine Auskunftsanfrage gestellt, um die Herkunft seiner Daten zu erfahren. Die Anfrage wurde jedoch erst verspätet beantwortet.
Das Unternehmen erklärte, dass es den Geschäftszweig eines anderen Unternehmens erworben und die Daten von diesem übernommen hatte. Die italienische Datenschutzbehörde sah jedoch die Notwendigkeit, die Kunden überdiesen Vorgang zu informieren. Dem Konsumenten konnte nicht klar sein, dass es einen Eigentümerwechsel gegeben hatte. .

Veröffentlicht am: 12-10-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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