AEPD verhängt 48.000 Euro Bußgeld gegen SERVICIOS ESPECIALES, S.A
Spanien: Die Beschwerde richtet sich gegen den ehemaligen Arbeitgeber der Beschwerdeführerin. Dieser hatte im Rahmen einer Entlassung unzulässigerweise personenbezogene Daten, wie die Gewerkschaftszugehörigkeit der Beschwerdeführerin sowie Details über die Entlassung an die Presse gegeben.
Das ursprüngliche Bußgeld betrug 80.000 EUR und setzte sich aus den zwei Verstößen, jeweils 40.000 EUR zusammen. Aufgrund von Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung reduzierte sich das Bußgeld um je 20 % auf 48.000 EUR. .
Veröffentlicht am: 09-10-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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