AEPD verhängt 180 Euro Bußgeld gegen Y OTRO MAS C.B.
Spanien: Das Unternehmen hatte in einem Wohnhaus auf Betreiben der Eigentümervereinigung Videoüberwachungskameras angebracht. Vor diesem Hintergrund verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil die von Y OTRO MAS C.B. angebrachten Informationsschilder nicht alle erforderlichen Angaben enthielten – u.a. fehlten Informationen zum Verantwortlichen sowie zu Betroffenenrechten.
Das Bußgeld betrug ursprünglich 300 EUR. Aufgrund von Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung reduzierte sich das Bußgeld um je 20 % auf 180 EUR. .
Veröffentlicht am: 28-09-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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