AEPD verhängt 1.600 Euro Bußgeld gegen Unbekannte Callshop-Inhaberin
Spanien: Die Beschwerde richtete sich gegen eine Unbekannte Callshop-Inhaberin. Diese hatte mit den Bank- bzw. Überweisungsdaten der Antragstellerin, welche diese im Rahmen einer Transaktion verwendet hatte, versucht, zwei Überweisungen an Ihr bekannte Personen vorzunehmen, um sich so zu bereichern. Für die Verwendung der Daten hatte sie selbstverständlich keine Genehmigung. Neben dem Bußgeld kommen auf die Callshop-Inhaberin nun auch strafrechtliche Konsequenzen zu. .
Veröffentlicht am: 23-09-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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