Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 525.000 Euro Bußgeld gegen Tochtergesellschaft eines E-Commerce-Konzerns

Berlin: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit  (BlnBDI) verhängte das Bußgeld gegen die Tochtergesellschaft eines nicht namentlich genannten Berliner E-Commerce-Konzerns, da dessen betrieblicher Datenschutzbeauftragter einen Interessenkonflikt hatte. 
Der vom Bußgeldempfänger benannte Mitarbeiter war als Geschäftsführer zweier, ebenfalls dem Konzern angehörenden Unternehmen tätig, die gegenüber dem sanktionierten Unternehmen Dienstleistungen im Kundenservice und bei Bestellungen erbrachten. In seiner Rolle als Datenschutzbeauftragter oblag ihm als Folge dessen die Aufgabe, die Tätigkeiten der beiden Dienstleister – und damit Entscheidungen, die er mitunter selbst gefällt hatte – unabhängig im Sinne des Datenschutzes zu prüfen. Damit hatte der Bußgeldempfänger gegen die Vorgaben der DSGVO verstoßen – Art. 38 Abs. 6 DSGVO sieht vor, dass der Datenschutzbeauftrage seine Rolle frei von Interessenkonflikten ausüben können muss.
Im Jahr 2021 hatte die BlnBDI das Unternehmen in der Sache bereits verwarnt, der Bußgeldempfänger hatte den Datenschutzverstoß jedoch nicht beseitigt.
Bisher ist der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig. .

Veröffentlicht am: 20-09-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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