Attorney General of California verhängt 1.207.973 Euro Bußgeld gegen Sephora, Inc.
Vereinigte Staaten von Amerika: Zu der vorliegenden Strafzahlung war Sephora im Rahmen einer Schlichtung mit dem kalifornischen Generalstaatsanwalt gelangt. Sie steht mit Verstößen gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern (California Consumer Privacy Act, kurz: CCPA) sowie das Unfair Competition Law im Zusammenhang.
Der US-Kosmetikriese hatte Kundendaten weiterverkauft und die betroffenen Kunden darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Außerdem gab es Versäumnisse bei der Bearbeitung der Anfragen von Kunden, welche den Stopp des Verkaufs ihrer Daten erwirken wollten.
Neben dem Bußgeld wurde das Unternehmen dazu angewiesen, in seiner Online-Datenschutzerklärung kenntlich zu machen, dass es personenbezogene Daten verkauft, seine Verträge mit Dienstleistern an das CCPA anzupassen und Kunden künftig Wege für einen Opt-Out aus dem Verkauf ihrer Daten zu eröffnen. Außerdem muss Sephora der kalifornischen Staatsanwaltschaft Berichte zum Verkauf personenbezogener Daten, etwaigen Dienstleistern sowie Bestrebungen, den Vorgaben des Global Privacy Control (GPC) zu entsprechen, vorlegen. .
Veröffentlicht am: 31-08-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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