AEPD verhängt 480 Euro Bußgeld gegen SERVICIOS PROFESIONALES LA PARADA S.L.
Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte an seiner Hausfassade zwei Videoüberwachungskameras angebracht, die mitunter ein Nachbarhaus sowie eine öffentliche Straße im Bild hatten. Dies wertete die spanische Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Zudem stellte die Behörde eine Verletzung der Informationspflicht fest, da u.a. Informationen zum Verantwortlichen auf den vom Bußgeldempfänger angebrachten Informationsschildern fehlten.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 800 EUR wurde aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 480 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 30-08-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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