GPDP verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Farpa s.r.l.
Italien: Das Unternehmen hatte in den von ihm betriebenen sozialen Einrichtungen ohne Berechtigung Videoüberwachungskameras verwendet. Zwar hatte Farpa s.r.l. über eine behördliche Genehmigung für den EInsatz von Videoüberwachungskameras verfügt, in dieser waren jedoch andere Eigenschaften spezifiziert, als die angebrachten Kameras sie besaßen.
Zudem hatte der Bußgeldempfänger die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die mit der Videoüberwachung einhergehende Verarbeitung ihrer Daten informiert. .
Veröffentlicht am: 19-08-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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