AEPD verhängt 180 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte an seiner Hausfassade zwei Videoüberwachungskameras mit Blick auf die öffentliche Straße angebracht, ohne vorher eine behördliche Genehmigung einzuholen. Dies wertete die spanische Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 300 EUR wurde aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 180 EUR reduziert.
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Veröffentlicht am: 15-08-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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