AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte an seinem Haus eine Videoüberwachungskamera angebracht, die mehrere öffentliche Straßen im Bild hatte. Dies wertete die spanische Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Zudem stellte die Behörde eine Verletzung der Informationspflicht aufseiten des Bußgeldempfängers fest, da entsprechende Informationsschilder zur Videoüberwachung fehlten.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus je 300 EUR für Verstöße gegen Art. 5 Abs.1 lit. c und Art. 13 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 09-08-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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