CNIL verhängt 175.000 Euro Bußgeld gegen UBEEQO INTERNATIONAL
Frankreich: Die von der französischen Datenschutzbehörde CNIL gegen das Carsharing-Unternehmen aufgenommenen Ermittlungen stehen mit der Verarbeitung von Standort- und Fahrzeugdaten im Zusammenhang.
UBEEQO INTERNATIONAL hatte Standortdaten gebuchter Fahrzeuge alle 500m erhoben, sobald sie in Bewegung waren. Ebenso wurde registriert, wann Motoren ein- bzw. abgeschaltet und Türen geschlossen bzw. geöffnet wurden. Nach Angaben des Bußgeldempfängers diente die Erfassung der Daten der Aufrechterhaltung der Dienstleistung, der Lokalisierung gestohlener Fahrzeuge sowie der Hilfe gegenüber Kunden, die in einen Unfall geraten waren. Nach Auffassung der CNIL erforderten diese Zwecke jedoch nicht eine derlei detaillierte Erfassung von Fahrzeugdaten. Entsprechend stellte die Behörde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung fest.
Die erhobenen Fahrzeugdaten waren dabei mit einer Dauer von drei Jahren nach Rückgabe des Fahrzeugs übermäßig lang gespeichert worden, wobei die Daten ehemaliger Kunden teils über acht Jahre lang in den Datenbanken des Unternehmens verblieben. Dies wertete die CNIL als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung.
Daneben waren Nutzer während der Registrierung in der App von UBEEQO nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert worden. Dies hatte das Unternehmen noch während der Untersuchung korrigiert.
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Veröffentlicht am: 03-08-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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