AEPD verhängt 300 Euro Bußgeld gegen Ladenbesitzer

Spanien: Im Laden des Bußgeldempfängers konnten Termine zur Bearbeitung von Dokumenten durch die spanische Polizeibehörde Policía Nacional gebucht werden. Dafür mussten die Kunden ihre Personalien vorlegen, einschließlich einer Kopie ihres Ausweises.
Wie die spanische Datenschutzbehörde befand, hatte der Bußgeldempfänger die Betroffenen dabei nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 500 EUR wurde aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 300 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 01-08-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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