AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen ESTUDIOS EUROPEOS DE POSTGRADO Y EMPRESA, S.L.
Spanien: Das Unternehmen hatte einen neuen Beschäftigten, der einen Kollegen in der Wahrnehmung mehrerer Kurse ersetzen sollte, einen E-Mail-Account zur Verfügung gestellt, der zuvor von seinem Vorgänger genutzt worden war und über den die Kommunikation mit den Lehrgruppen vonstattenging. Dabei war der Account im Zuge der Übergabe nicht ordnungsgemäß (re-)konfiguriert worden. Der neue Mitarbeiter konnte bspw. auf sämtliche in der Vergangenheit über den Account verfassten E-Mails zugreifen – selbst die E-Mail-Signatur war noch auf den anderen Beschäftigten eingestellt.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 5.000 EUR setzte sich zusammen aus 3.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs.1 lit. f DSGVO und aus 2.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO. Wegen freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde der Betrag um je 20% auf 3.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 01-08-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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