AEPD verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen TELEFÓNICA MÓVILES ESPAÑA, S.A.U.

Spanien: Eine ehemalige Kundin des Telekommunikationsunternehmens hatte sich bei der spanischen Datenschutzbehörde beschwert, nachdem sie von TELEFÓNICA MÓVILES ESPAÑA, S.A.U. nach dem Ende ihres Vertrags Rechnungen für eine Dienstleistung erhalten hatte, die sie nicht gebucht hatte. Die Beschwerdeführerin hatte daraus geschlossen, dass ohne ihre Einwilligung ein Vertrag auf ihren Namen geschlossen worden war. Wie die Untersuchungen der Datenschutzbehörde allerdings ergaben, war die Rechnungsstellung in einem administrativen Fehler während der Beendigung ihres Vertrages aufseiten von TELEFÓNICA MÓVILES ESPAÑA, S.A.U. begründet. .

Veröffentlicht am: 27-07-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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