CNPD verhängt 1.400 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Der Bußgeldempfänger hatte ein System zur Standorterfassung seiner Fahrzeugflotte verwendet und die dadurch generierten Daten mit einer Dauer von einem Jahr länger als nötig gespeichert. Dies wertete die luxemburgische Datenschutzbehörde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung.
Zudem waren die betroffenen Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß über die mit der Standorterfassung einhergehenden Verarbeitung ihrer Daten informiert worden. .
Veröffentlicht am: 25-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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