AEPD verhängt 300 Euro Bußgeld gegen Vertreter einer Bildungseinrichtung
Spanien: Die Einrichtung, als deren Vertreter der Bußgeldempfänger fungierte, hatte im Sommer eine Lehrveranstaltung für Kinder und Jugendliche organisiert. Zur Teilnahme daran mussten die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder in die Aufnahme von Fotos und Videos, deren Upload auf Online-Präsenzen der Einrichtung, deren Verwendung zu Forschungs- und Weiterbildungszwecken sowie deren Veröffentlichung in der Presse einwilligen.
Nach Auffassung der spanischen Datenschutzbehörde entsprach dies nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Einwilligung, da diese nicht spezifisch war. Denn die Einwilligungen für die Anfertigung und die Veröffentlichung der Aufnahmen konnten nicht separat voneinander getätigt werden.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 500 EUR wurde aufgrund freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 300 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 19-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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