GPDP verhängt 75.000 Euro Bußgeld gegen Italienisches Innenministerium

Italien: Das vorliegende Bußgeld steht mit zwei Videoaufnahmen eines Gewaltverbrechens im Zusammenhang, die italienische Polizeistellen auf sozialen Medien veröffentlicht hatten, ohne dass dies für ihre Arbeit erforderlich war. Aufgrund seiner Schirmherrschaft ist das italienische Innenministerium Empfänger des Bußgelds.
Die Videos waren von den mutmaßlichen Tätern gemacht worden und zeigten den Hergang eines brutalen Angriffs auf einen Mann, der in Folge der Attacke verstarb. Insgesamt acht Personen wurden als Verdächtige von der Polizei in Gewahrsam genommen. Anlässlich deren Verhaftung war die Veröffentlichung der Videos, begleitet von einer Pressemittelung, erfolgt. Dabei hatte die italienische Staatspolizei (Polizia di Stato) beide Videos auf Twitter sowie ein im Bußgeldbescheid nicht weiter spezifiziertes Polizeipräsidium eines der Videos auf Facebook gepostet.
Im Anschluss an die Veröffentlichung waren die Aufnahmen von verschiedenen Medien aufgegriffen und weiterverbreitet worden. Zum Zeitpunkt der Untersuchung durch die italienische Datenschutzbehörde konnten sie etwa weiterhin auf dem Videoportal YouTube aufgerufen werden.
Obwohl auf den Videos weder die Gesichter der Angreifer noch das des Opfers zu sehen waren, ließ sich auf das allgemeine Geschehen schließen. Unter anderem waren die Stimmen der Beteiligten – und insbesondere die Stimme des um Hilfe rufenden Opfers – zu hören. .

Veröffentlicht am: 18-07-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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