AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte mehrere Videoüberwachungskameras im Einsatz, welche mitunter öffentliche Straßen erfassten. Die spanische Datenschutzbehörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Daneben stellte die Behörde eine Verletzung der Informationspflicht aufseiten des Bußgeldempfängers fest, da dieser keine Informationsschilder bzgl. der Videoüberwachung angebracht hatte.
Die Bußgeldhöhe setzt sich zusammen aus je 300 EUR aufgrund von Verstößen gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c und Art. 13 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 15-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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