GPDP verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Azienda sanitaria universitaria Friuli Occidentale
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde hatte Ermittlungen gegen den Klinikbetreiber aufgenommen, nachdem sich ein Patient darüber beschwert hatte, dass ein Arzt, der nicht an dessen Behandlung beteiligt war, dreimal auf seine Patientenakte zugegriffen hatte.
Wie die Untersuchung der Behörde ergab, hatte Azienda sanitaria universitaria Friuli Occidentale den Zugriff seiner Beschäftigten auf Patientenakten nicht auf datenschutzkonforme Weise reglementiert. So erfolgte der Login in das System über einen einzigen Account. Dadurch konnte das gesamte medizinische Personal, welches gerade Dienst hatte, sämtliche Patientenakten einsehen – ohne zeitliche Begrenzung und unabhängig davon, ob es an der Behandlung der jeweiligen Person teilhatte oder nicht. Besondere Maßnahmen zur Feststellung unrechtmäßiger Zugriffe und anderer Auffälligkeiten (z.B. Dokumentation der Anzahl der Zugriffe) waren dabei nicht getroffen worden. .
Veröffentlicht am: 15-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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