AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen ADADE BURGOS, S.L.
Spanien: Ein ehemaliger Beschäftigter hatte sich bei der spanischen Datenschutzbehörde darüber beschwert, dass das Unternehmen 24 Kunden, für die der Beschwerdeführer zuvor zuständig gewesen war, via E-Mail über dessen Entlassung sowie die Gründe dafür (Fehlverhalten am Arbeitsplatz) informiert hatte. Die Behörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung aufseiten von ADADE BURGOS, S.L. .
Veröffentlicht am: 06-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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