Tietosuojavaltuutetun toimisto verhängt 85.000 Euro Bußgeld gegen Otavamedia Oy
Finnland: Bei der finnischen Datenschutzbehörde waren elf Beschwerden gegen das Medienunternehmen eingegangen. Die Betroffenen beanstandeten, dass Otavamedia Oy ihren Auskunfts- und Löschanfragen nicht ordnungsgemäß entsprochen hatte.
Einige der digital gestellten Anfragen waren vom Unternehmen aufgrund eines technischen Fehlers nicht beantwortet worden. Analoge Formulare mussten von Betroffenen hingegen unterschrieben werden. Nach Auffassung der Behörde hatte es Otavamedia den Betroffenen dadurch unzulässigerweise erschwert, von ihren Betroffenenrechten Gebrauch zu machen.
Nach Angaben des Unternehmens sollte mittels dieses Vorgehens die Identität der Antragsteller verifiziert werden. Die Behörde erkannte darin jedoch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung, da die Unterschriften auf den Formularen vorliegend verarbeitet wurden, ohne für die Überprüfung der Identität der Betroffenen geeignet zu sein. Denn das Unternehmen verarbeitete die Unterschriftendaten seiner Kunden in keinen anderen Zusammenhängen, weshalb die Unterschriften auf den Formularen mit nichts abgeglichen werden konnten. .
Veröffentlicht am: 05-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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