Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen WIND Ελλάς Τηλεπικοινωνίες ΑΕΒΕ
Griechenland: Ein Kunde hatte bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen eingereicht, nachdem dieses seiner Auskunftsanfrage nicht nachgekommen war.
Um seinen befristeten Vertrag über einen Telefonanschluss zu verlängern, hatte der Beschwerdeführer eine Filiale von WIND Ελλάς Τηλεπικοινωνίες ΑΕΒΕ aufgesucht. Anschließend hatte er beim Unternehmen Zugang zu den Videoüerwachungsaufnahmen des Geschäfts beantragt, erhielt darauf jedoch keine Antwort. Nach einer darauffolgenden Intervention der Datenschutzbehörde hatte der Bußgeldempfänger erklärt, dass die Auskunft nicht erteilt werden konnte, weil die Aufnahmen bereits gelöscht wurden. .
Veröffentlicht am: 04-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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