GPDP verhängt 46.000 Euro Bußgeld gegen Azienda Sanitaria Locale Roma 1
Italien: Der Krankenhausbetreiber hatte auf seiner Website ein Register zu Zugängen zu der Klinik in den Jahren 2017 und 2018 veröffentlicht. Dieses listete in zwei Dateien sämtliche der insgesamt 1337 Personen, die in dieser Zeit die Aufnahme in die Klinik beantragt hatten, mit Klarnamen und enthielt zudem eine Reihe von Gesundheitsdaten der Betroffenen. Dazu gehörten mitunter deren Krankenakten, medizinische Aufzeichnungen, Informationen zur Behinderung sowie technische Berichte.
Neben der Unrechtmäßigkeit der Verarbeitung erkannte die italienische Datenschutzbehörde darin ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung aufseiten von Azienda Sanitaria Locale Roma 1. Denn die in dem Register enthaltenen Daten gingen über das, was zur Erfüllung etwaiger Transparenzpflichten notwendig war, hinaus. .
Veröffentlicht am: 30-06-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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