GPDP verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen Intesa Sanpaolo S.p.A.
Italien: Eine Kundin hatte Beschwerde bei der italienischen Datenschutzbehörde gegen die Bank eingereicht, nachdem diese Informationen zu ihrem Bankaccount an eine unautorisierte dritte Partei, ihren Vater, weitergegeben hatte.
Der Vater der Beschwerdeführerin hatte zuvor selbst in dem Finanzinstitut gearbeitet und war vor deren Volljährigkeit dazu autorisiert gewesen, Informationen über ihr Konto abzufragen. Obwohl die Betroffene bereits volljährig war, war ein Beschäftigter des Bußgeldempfängers nichtsdestotrotz einer Anfrage ihres Vaters gefolgt, Informationen zu dem Konto seiner Tochter zu erhalten. Beeinflusst von seiner persönlichen Kenntnis des Vaters als einen ehemaligen Kollegen war der zuständige Mitarbeiter davon ausgegangen, dass dieser über eine entsprechende Berechtigung verfügt, und hatte nicht überprüft, ob die in der Vergangenheit existierende Autorisierung weiterhin bestand. .
Veröffentlicht am: 30-06-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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