Datatilsynet verhängt 203.339 Euro Bußgeld gegen Storting

Norwegen: Bei Storting handelt es sich um das norwegische Parlament. Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Reihe von Datenpannen im Zusammenhang, die sich beim Storting im Herbst 2020 ereignet hatten. 
Unautorisierte Dritte hatten sich Zugriff auf die E-Mail-Accounts von Parlamentsabgeordneten sowie Beschäftigten der Verwaltung und der Gruppensekretariate verschafft. Anschließend waren die in den Postfächern gespeicherten Daten durch die Angreifer abgeschöpft worden. Für Betroffene, deren genaue Anzahl bislang nicht bekannt ist, besteht das Risiko, Opfer von Identitätsdiebstahl oder anderen betrügerischen Aktivitäten zu werden. Das Parlament war auf die Pannen durch den Hinweis eines Betroffenen aufmerksam geworden, dessen Bank ihn über auffällige Aktivitäten auf seinem Konto informiert hatte.
Nach Auffassung der norwegischen Datenschutzbehörde waren die Vorfälle durch defizitäre Sicherheitsmaßnahmen aufseiten des Bußgeldempfängers befördert worden. So hatte das Storting weder eine Zwei-Faktor-Authentisierung für den Login in E-Mail-Accounts noch andere vergleichbar wirksame Maßnahmen implementiert. Auch über ein adäquates Verfahren zur regelmäßigen Evaluierung getroffener Sicherheitsmaßnahmen verfügte das Parlament nicht. Entsprechend stellte die Behörde eine Verletzung der Pflicht des Storting fest, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Damit einhergehend erkannte die Behörde ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Bußgeldempfängers. .

Veröffentlicht am: 28-06-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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