Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 500 Euro Bußgeld gegen Beschäftigter der Polizei

Hessen: Der Polizist hatte Informationen zu einem Kollegen aus ComVor und POLAS, zwei polizeilichen Informationssystemen, abgefragt. Ein dienstlicher Bezug hatte nicht bestanden. Vielmehr war der Bußgeldempfänger aufgrund von Gerüchten zu einem Strafverfahren neugierig geworden. 
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Die Informationen zu dieser Entscheidung sind dem Tätigkeitsbericht 2021 der hessischen Datenschutzbehörde entnommen. Das exakte Datum des Bußgeldbescheids ist nicht öffentlich gemacht worden und wurde hier deshalb mit dem 31.12.2021 angegeben. .

Veröffentlicht am: 09-06-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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