Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Beschäftigter der Polizei

Hessen: Der Polizist hatte mittels des EWO-Systems die neue Adresse seiner Ex-Partnerin ermittelt und diese anschließend vor ihrem neuen Zuhause aufgesucht. Die Betroffene hatte den Bußgeldempfänger daraufhin angezeigt.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Die Informationen zu dieser Entscheidung sind dem Tätigkeitsbericht 2021 der hessischen Datenschutzbehörde entnommen. Das exakte Datum des Bußgeldbescheids ist nicht öffentlich gemacht worden und wurde hier deshalb mit dem 31.12.2021 angegeben. .

Veröffentlicht am: 09-06-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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